Abwendungsvereinbarung zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungsvereinbarung. Ein Muster steht Ihnen zum Download bereit.

Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Gerne können Sie sich mit uns unter der Telefonnummer 06332-874 260 oder per E-Mail inkasso(at)stadtwerke-zw.de  in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.