Die Stadtwerke Zweibrücken reduzieren die Gaspreise zum 1. November 2022

Die Gasumlage wird abgeschafft – Was sind die Hintergründe?

Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasbeschaffungsumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasbeschaffungsumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten.  Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.

Was bedeutet das für Gaskunden der Stadtwerke Zweibrücken?

Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von uns selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ihr Arbeitspreis zum 1. November 2022 um 3,06 ct/kWh (netto) weniger steigt, als wir dies in unseren Preiserhöhungsschreiben vom 15. September 2022 angekündigt hatten.

Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßen wir die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir werden die Umsatzsteuerreduzierung natürlich vollständig an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben.


Die neuen Preisblätter für die Gasbelieferung ab dem 1. November 2022 finden Sie hier.
 

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