THG-Quoten-Förderung
Fördervoraussetzungen
Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Dann beantragen Sie jetzt Ihre THG-Quoten-Förderung in Höhe von 250,00 Euro. Der Förderbetrag wird Ihnen nach schriftlicher Förderzusage automatisch auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
- Die Förderung kann von Privatpersonen sowie Unternehmen beantragt werden.
- Der Antragssteller ist gleichzeitig als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
- Ist der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein genannt, bestätigt der Antragsteller hiermit, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Übertragung der THG-Quote einverstanden ist.
- Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos möglich.
- Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die Stadtwerke Zweibrücken GmbH, ab Datum der Förderzusage, den von ihm eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für die THG-Quote vermarkten darf.
- Der Antragsteller ist berechtigt, jedes Jahr die Förderung zur THG- Quote bei der Stadtwerke Zweibrücken GmbH erneut zu beantragen.
- Der Antragsteller versichert mit der Beantragung der Förderung, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zum THG-Quotenhandel eingereicht hat.
- Sollte der Fahrzeughalter das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, teilt er dies unverzüglich der Stadtwerke Zweibrücken GmbH mit.
Förderung beantragen
- auch für Nicht-Stadtwerke-Kunden -
Häufig gestellte Fragen
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06332 – 874 411
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