THG-Quoten-Förderung
Informationen zur THG-Quote 2024
Auch für das Kalenderjahr 2024 möchten wir die THG-Quote gerne wieder für Sie anbieten.
THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote und seit 2022 profitieren Sie als Halter eines reinen Elektrofahrzeuges davon.
Aktuell sind die Preise bei der Vermarktung dieser Quoten „im Keller“. Es gibt aber positive Anzeichen, dass diese Vermarktungspreise bald wieder etwas steigen könnten.
So hoffen wir, Ihnen im Laufe des ersten Quartals 2024 wieder höhere THG-Vermarktungsentgelte anbieten zu können, als dass aktuell der Fall wäre. Wir werden den aktuellen Stand hier veröffentlichen.
Ihre Quote können Sie im Kalenderjahr 2024 bis zum 31.10. einreichen, somit wird sich Ihre Geduld hoffentlich auszahlen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Jens Metzger unter der Telefonnummer 06332 874-411 oder per E-Mail unter e-mobil@stadtwerke-zw.de gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Stadtwerke Zweibrücken
Änderungen in den Fristen für 2023 und Auswirkungen auf 2024
Kürzlich hat die Bundesregierung die Einreichungsfristen für die THG-Quoten geändert. Die neuen Fristen enden am 15. November des Antragsjahres. Das bedeutet: Anträge für die THG Quote 2023 müssen bei den Stadtwerken Zweibrücken bis zum Montag den 30. Oktober hochgeladen werden. Verspätete Anträge können für das Jahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Häufig gestellte Fragen
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Herr Jens Metzger
06332 – 874 411
e-mobil(at)stadtwerke-zw.de
Herr Rainer Ringeisen
06332 – 874 410
e-mobil(at)stadtwerke-zw.de