SWZ EXTRA Öko Wärmestrom Modul2
Mit dem Tarif SWZ EXTRA Öko Wärmestrom (Modul 2) profitieren Sie von günstigen Konditionen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die durch den Netzbetreiber gewährte Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 ist bereits in den Tarif eingerechnet. Gleichzeitig versorgen wir Sie zuverlässig mit 100 % Ökostrom.
Mit jeder von Ihnen verbrauchten Kilowattstunde wird in den Ausbau regenerativer Energieerzeugung, in Umweltschutzmaßnahmen und Projekte zur Unterstützung der Energiewende in der Pfalz und im Saarpfalz-Kreis investiert.
Tarifmerkmale
- Speziell für Wärmepumpen und ähnliche Anwendungen geeignet
- Attraktiver Wärmestromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG bereits berücksichtigt
- 100 % Erneuerbare Energie aus Laufwasser- und Speicherkraftwerken
- Physische Kopplung der Herkunftsnachweise
- Für alle im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH
- Service per Telefon und vor Ort in unserem Kundenservicecenter
- Vertragslaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Jahres (Grundlaufzeit) und Verlängerung auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat auf das Ende des Kalenderjahres (Grundlaufzeit), danach jederzeit mit einer Frist von 1 Monat
- Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung möglich
- Kostenfreie Energieeinsparberatung durch unsere Energieberater
- Vertragsabschluss und -verwaltung über unser Kundenservicecenter
Was hat es mit § 14a EnWG auf sich?
Die Zahl von Wärmepumpen, Wallboxen und anderen elektrischen Verbrauchseinrichtungen steigt kontinuierlich. Damit die Stromnetze auch künftig stabil betrieben werden können, wurde § 14a EnWG neu geregelt. Netzbetreiber erhalten die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen in seltenen Netzengpasssituationen vorübergehend in ihrer Leistung zu reduzieren. Im Gegenzug profitieren Kundinnen und Kunden von reduzierten Netzentgelten.
Für Anlagen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, gelten neue Regelungen zur Netzentgeltreduzierung. Dabei stehen verschiedene Module zur Auswahl. Der Tarif SWZ EXTRA Öko Wärmestrom (Modul 2) bildet die verbrauchsabhängige Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 ab.
Voraussetzungen
Für den Tarif SWZ EXTRA Öko Wärmestrom (Modul 2) gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Wärmepumpe bzw. Verbrauchseinrichtung muss die Anforderungen des § 14a EnWG erfüllen.
- Die Anlage muss steuerbar sein.
- Für Modul 2 ist ein separater Stromzähler erforderlich.
- Die Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber entsprechend angemeldet sein.
Preise ab 01.01.2026
Bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME), einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes gelten folgende Preise:
SWZ EXTRA Öko Wärmestrom (Modul 2)
Die oben genannten Preise sind Bruttopreise und enthalten die Kosten der Stadtwerke Zweibrücken GmbH für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Strom- und Umsatzsteuer (z. zt. 19%), die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben.
Preise ab 01.01.2026
Bei Vorhandensein eines intelligenten Messsystems (iMsys) einschließlich zusätzlicher Hardware für Steuerungshandlungen (Steuerbox) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes gelten folgende Preise:
SWZ EXTRA Öko Wärmestrom (Modul 2)
Die oben genannten Preise sind Bruttopreise und enthalten die Kosten der Stadtwerke Zweibrücken GmbH für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Strom- und Umsatzsteuer (z. zt. 19%), die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben.
Unser Tarif SWZ EXTRA Öko Wärmestrom (Modul 2) hat Sie überzeugt?
Gerne senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu.
Kontakt
Kunden-Informations-Zentrum
Für alle Fragen und Anliegen steht Ihnen gerne unser freundliches Service-Team in unserem Kunden-Informations-Zentrum persönlich zur Verfügung.
Stadtwerke Zweibrücken GmbH
Gasstraße 1
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332-874 288
Fax: 06332-874 289
E-Mail: per Kontaktformular
oder direkt: kundenservicecenter(at)stadtwerke-zw.de