Wichtige Informationen zum Umzug!
Gesetzliche Änderungen der Meldefrist
Sie ziehen um?
Ab dem 6. Juni 2025 gilt:
Früher konnten Sie Ihren Stromversorger bis zu 6 Wochen nach dem Umzug informieren – das geht jetzt nicht mehr!
Neu: Laut Bundesnetzagentur muss der Wechselprozess rechtzeitig vor dem Umzug starten – sonst bleibt der Stromanschluss auf Sie registriert.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann der Stromverbrauch der neuen Mietpartei weiter über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden. Das sorgt für unnötigen Ärger – für beide Seiten.
Unser Tipp: Informieren Sie uns mindestens 5 Werktage vor Schlüsselübergabe über Ihren Auszug.
Wenn Sie Kunde der Stadtwerke Zweibrücken sind, benötigen wir folgende Angaben:
- Vorname, Nachname
- Kundennummer (falls bekannt)
- Alte und neue Adresse
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummer und Zählerstand (jeweils alt & neu, inkl. Ablesedatum)
- Kontaktdaten des Vermieters oder des Nachmieters
So können Sie uns Ihre Daten mitteilen:
- Persönlich oder telefonisch (unter Tel. 06332-874 288) während unseren Geschäftszeiten (Mo.- Do. von 8:00 Uhr bis 16:00, Fr. von 8:00 – 12:00 Uhr) in der Gasstraße 1, 66482 Zweibrücken
- Per Post (Postfach 1854, 66468 Zweibrücken). Bitte Postlaufzeiten beachten!
- Per Mail an kundenservicecenter(at)stadtwerke-zw.de.
Auf unserer Website über das Kontaktformular oder über das Kundenportal (Registrierung erforderlich!)
Fragen und Antworten
Kontakt
Kunden-Informations-Zentrum
Für alle Fragen und Anliegen steht Ihnen gerne unser freundliches Service-Team in unserem Kunden-Informations-Zentrum persönlich zur Verfügung.
Stadtwerke Zweibrücken GmbH
Gasstraße 1
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Tel.: 06332-874 288
Fax: 06332-874 289
E-Mail: per Kontaktformular
oder direkt: kundenservicecenter(at)stadtwerke-zw.de