Grundversorgung
Der Grundversorgungstarif ist unser Klassiker! Die Versorgung in der Grundversorgung ist gesetzlich garantiert. Entscheiden Sie sich für unseren Tarif mit der maximalen Flexibilität.
Tarifmerkmale
- Für alle im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH
- Automatische Versorgung mit Gas
- Service per Telefon und vor Ort in unserem Kundenservicecenter
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
- Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung möglich
- Kostenfreie Energieeinsparberatung durch unsere Energieberater
- Vertragsabschluss und -verwaltung über unser Kundenservicecenter
Preise ab 01.01.2023
Kleinverbrauchertarif
bis 1.500 kWh/Jahr
Grundpreistarif
ab 1.501 kWh/Jahr
Heizgastarif
ab 3.871 kWh/Jahr
Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen.
Im Nettopreis sind enthalten:
CO2-Abgabe 0,546 ct/kWh
Energiesteuer 0,55 ct/kWh
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG 0,059 ct/kWh
Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde) im Kleinverbrauchertarif und Grundpreistarif 0,61 ct/kWh, im Heizgastarif 0,27 ct/kWh
Summe staatlich veranlasster Kostenbelastungen im Kleinverbrauchertarif und Grundpreistarif 2,335 ct/kWh, im Heizgastarif 1,995 ct/kWh
* Es werden die Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt.
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung, sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb und die Messentgelte enthalten. Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Umsatzsteuer: derzeit 7 %
Preise ab 01.01.2024
Kleinverbrauchertarif
bis 1.500 kWh/Jahr
Grundpreistarif
ab 1.501 kWh/Jahr
Heizgastarif
ab 3.871 kWh/Jahr
Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen.
Im Nettopreis sind enthalten:
CO2-Abgabe 0,726 ct/kWh
Energiesteuer 0,55 ct/kWh
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG 0,145 ct/kWh
Bilanzierungsumlage 0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde) im Kleinverbrauchertarif und Grundpreistarif 0,61 ct/kWh, im Heizgastarif 0,27 ct/kWh
Summe staatlich veranlasster Kostenbelastungen im Kleinverbrauchertarif und Grundpreistarif 2,031 ct/kWh, im Heizgastarif 1,691 ct/kWh
* Es werden die Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt.
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung, sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb und die Messentgelte enthalten. Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Umsatzsteuer: derzeit 7 %
Unser Tarif hat Sie überzeugt?
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Preisblatt Grundversorgung gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH ab 01.01.2024
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Preisblatt Grundversorgung gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH ab 01.01.2023
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Preisblatt Grundversorgung gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH ab 01.11.2022
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Preisblatt Grundversorgung gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH ab 01.07.2022
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Preisblatt Grundversorgung gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH ab 01.01.2022
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Broschüre: Anlagen zum Gasliefervertrag ab 01.03.2022
Kontakt
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Für alle Fragen und Anliegen steht Ihnen gerne unser freundliches Service-Team in unserem Kunden-Informations-Zentrum persönlich zur Verfügung.

Stadtwerke Zweibrücken GmbH
Gasstraße 1
66482 Zweibrücken
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Fax: 06332-874 289
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