Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Zweibrücken GmbH haben ihre Angebote auf der Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich gemacht.
Unsere Angebote
Nach unserem aktuellen Stand erfüllt diese Website die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere die daraus abgeleiteten Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit dieser Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Anschrift: Gasstraße 1, 66482 Zweibrücken
Telefon: 06332-874 0
Fax: 06332-874 111
E-Mail: kontakt(at)stadtwerke-zw.de
Beschwerdestelle: Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte im Rahmen einer Selbstprüfung am gleichen Tag.
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.