THG-Quoten-Förderung
Fördervoraussetzungen
Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Dann beantragen Sie jetzt Ihre THG-Quoten-Förderung in Höhe von 70,00 Euro. Der Förderbetrag wird Ihnen nach schriftlicher Förderzusage automatisch auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
- Die Förderung kann von Privatpersonen sowie Unternehmen beantragt werden.
- Der Antragssteller ist gleichzeitig als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
- Ist der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein genannt, bestätigt der Antragsteller hiermit, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Übertragung der THG-Quote einverstanden ist.
- Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos möglich.
- Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die Stadtwerke Zweibrücken GmbH, ab Datum der Förderzusage, den von ihm eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für die THG-Quote vermarkten darf.
- Der Antragsteller ist berechtigt, jedes Jahr die Förderung zur THG- Quote bei der Stadtwerke Zweibrücken GmbH erneut zu beantragen.
- Der Antragsteller versichert mit der Beantragung der Förderung, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zum THG-Quotenhandel eingereicht hat.
- Sollte der Fahrzeughalter das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, teilt er dies unverzüglich der Stadtwerke Zweibrücken GmbH mit.
- Die Fahrzeugscheine sollten eine Bild-Auflösung von mindestens 1920x1080 (2MP) haben. Unscharfe oder verwackelte Bilder werden abgelehnt. Des Weiteren ist zu beachten, dass es Farb-Fotos sind. Schwarz/Weiß Bilder werden vom UBA abgelehnt. Das Bild sollte nicht abgeschnitten sein, der Fahrzeugschein muss komplett auf dem Foto abgebildet sein. Jede Ziffer muss zweifelsfrei erkennbar sein (auch die grünen Zeilenbeschriftungen!)
Förderung für 2024 beantragen
- auch für Nicht-Stadtwerke-Kunden -
Häufig gestellte Fragen
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