THG-Quoten-Förderung

Fördervoraussetzungen

Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Dann beantragen Sie jetzt Ihre THG-Quoten-Förderung in Höhe von 70,00 Euro. Der Förderbetrag wird Ihnen nach schriftlicher Förderzusage automatisch auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.

  • Die Förderung kann von Privatpersonen sowie Unternehmen beantragt werden.
  • Der Antragssteller ist gleichzeitig als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt. 
  • Ist der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein genannt, bestätigt der Antragsteller hiermit, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Übertragung der THG-Quote einverstanden ist.
  • Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos möglich.
  • Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die Stadtwerke Zweibrücken GmbH, ab Datum der Förderzusage, den von ihm eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für die THG-Quote vermarkten darf. 
  • Der Antragsteller ist berechtigt, jedes Jahr die Förderung zur THG- Quote bei der Stadtwerke Zweibrücken GmbH erneut zu beantragen. 
  • Der Antragsteller versichert mit der Beantragung der Förderung, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zum THG-Quotenhandel eingereicht hat. 
  • Sollte der Fahrzeughalter das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, teilt er dies unverzüglich der Stadtwerke Zweibrücken GmbH mit.
  • Die Fahrzeugscheine sollten eine Bild-Auflösung von mindestens 1920x1080 (2MP) haben. Unscharfe oder verwackelte Bilder werden abgelehnt. Des Weiteren ist zu beachten, dass es Farb-Fotos sind. Schwarz/Weiß Bilder werden vom UBA abgelehnt. Das Bild sollte nicht abgeschnitten sein, der Fahrzeugschein muss komplett auf dem Foto abgebildet sein. Jede Ziffer muss zweifelsfrei erkennbar sein (auch die grünen Zeilenbeschriftungen!)

Förderung für 2024 beantragen

- auch für Nicht-Stadtwerke-Kunden -

Persönliche Daten

Ihre Anschrift

Ihre Bankinformationen

Fahrzeugdaten



* Pflichtfelder

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kunde der Stadtwerke Zweibrücken sein, um die THG-Quote zu übermitteln?
Wie funktioniert der THG-Quotenhandel und an wen wird meine THG-Quote verkauft?
Wer ist quotenberechtigt?
Welche Fahrzeugtypen kommen für die THG-Quote in Frage?
Können Leasing-Fahrzeuge auch für die THG-Quote registriert werden?
Welche Unterlagen sind für die THG-Quoten-Prämie nötig?
Brauche ich eine Wallbox oder eine Ladestation, um für die THG-Prämie berechtigt zu sein?
Warum sollte ich meine THG-Quote verkaufen? 
Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe?
Kann ich mehrere E-Fahrzeuge registrieren?
Muss ich jedes Jahr die Quote neu beantragen?
Wie lange dauert der Prozess von der Registrierung bis zur Überweisung des Geldes?

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung

Herr Jens Metzger
06332 – 874 411
e-mobil(at)stadtwerke-zw.de

Herr Rainer Ringeisen
06332 – 874 410
e-mobil(at)stadtwerke-zw.de